Transportervermietung:


Inhalt:


1. Der Vertrag 2. Vertragslaufzeit 3. Das Fahrzeug 4. Mietdauer 5. Kosten 6. Nutzung des Fahrzeugs 7. Schaden, Verlust oder Diebstahl
8. Haftung 9. Pflichten des Vermieters 10. Bußgelder und Entgelte 11. Kraftstoff 12. Zusatzfahrer & Fahrer

Lesen Sie bitte vor Ihrer Anmietung diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Diese Seiten enthalten die Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer zu Ihrer Anmietung wissen müssen, unter anderem was Sie bei der Abholung des Fahrzeugs vorlegen müssen, Ihre Pflichten gegenüber uns und unsere Pflichten Ihnen gegenüber. Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Bitte lesen Sie daher die Informationen, bevor Sie unterschreiben. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit ersparen.


Lesen Sie bitte vor Ihrer Anmietung diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen. Diese Seiten enthalten die Informationen, die Sie und etwaige Zusatzfahrer zu Ihrer Anmietung wissen müssen, unter anderem was Sie bei der Abholung des Fahrzeugs vorlegen müssen, Ihre Pflichten gegenüber uns und unsere Pflichten Ihnen gegenüber. Für uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dass Sie alle Informationen haben, die Sie benötigen. Bitte lesen Sie daher die Informationen, bevor Sie unterschreiben. Das mag Sie jetzt etwas Zeit kosten, könnte Ihnen aber später Zeit ersparen.


Allgemeine Mietvertragsbedingungen :
1) Der Vertrag wird geschlossen zwischen uns, dem Vermieter des Fahrzeugs, und Ihnen, dem Mieter*. Als Mieter gilt im Folgenden jede als Mieter ausgewiesene Person im Mietvertrag. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Mietvertragsbedingungen gründlich und sorgfältig durch. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich unter Berücksichtigung beiderseitiger Parteiinteressen entspricht. Das gleiche gilt für etwaige Lücken im Vertrag. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
2) Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit im Mietvertrag geschlossen und ist von Seiten des Mieters nur bei Fristeinhaltung kostenfrei kündbar. Stornierung: Bei Stornierung des Mietvertrages gilt folgende Staffelung: Stornierung mind. 30 Kalendertage im Voraus: kostenfrei. Stornierung mind. 14 Kalendertage im Voraus: 75 % des Gesamtmietpreise inklusive der berechneten Kilometer & Mietartikel werden einbehalten. Stornierung weniger als 14 Kalendertage im Voraus: 100 % des Gesamtmietpreises inklusive der berechneten Kilometer & Mietartikel werden einbehalten.
Ein allgemeines 14-tägiges Widerrufsrecht ist gemäß §312g BGB Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Der Vermieter kann die Mietverträge außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, nicht eingelöste Bankeinzüge/ - schecks, nicht fristgemäße Zahlungen oder Nachzahlungen, gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch der Mietsachen.
3) Das Fahrzeug: Wir sind verpflichtet, das Fahrzeug neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausstattung in verkehrstüchtigem Zustand, ordnungsgemäß versteuert und angemeldet bereitzustellen. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug sowie die Extras in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie diese erhalten haben, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung. Bitte überpüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig, bevor Sie losfahren. Bitte benachrichtigen Sie uns in den folgenden Fällen vor Abfahrt: wenn ein Schaden nicht im Zustandsbericht des Fahrzeugs verzeichnet ist; wenn der KM- Stand / Tankfüllstand falsch notiert wurde; wenn die Fahrzeugzulastung, Fahrzeugunterlagen, das Schadensbericht-Formular oder die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung im Fahrzeug fehlen. Auf Wunsch des Mieters kann weiteres Umzugsmaterial zusätzlich gemietet werden. Das Fahrzeug ist mit einer digitalen Diebstahlwarnanlage mittels eines GPS Gerätes ausgestattet. Es werden keine Bewegungsprofile gespeichert.
4) Mietdauer: Sie sind während der Mietdauer verantwortlich für das Fahrzeug und alle Extras bzw. Gegenstände im und am Fahrzeug. Die Mietdauer beginnt, wenn Sie das Fahrzeug abholen und endet, wenn wir Ihnen schriftlich bestätigen, Fahrzeug und Schlüssel wieder erhalten zu haben und das Fahrzeug geprüft und kontrolliert wurde. Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten an dem angegebenen Ort zurückzugeben. Diese Übergabe hat immer nach den Vorgaben des Vermieters zu erfolgen. Wenn Sie sich entschließen, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben, oder wenn sie den Ort verlassen, bevor wir das Fahrzeug von Ihnen zurück genommen haben, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko und Sie bleiben bis zur Fahrzeugabnahme und Bestätigung unsererseits verantwortlich.
5) Kosten: Sie sind verpflichtet, die im Mietvertrag in Bezug auf die Mietdauer angegebenen Kosten für das Fahrzeug und die gewählten Extras zu bezahlen. Sie sind verpflichtet, die Kosten, die sich aus der Verlängerung der Mietdauer ereignen zu zahlen. Sie tragen die Kosten infolge von Diebstahl und Schäden, Sonderreinigungskosten, Abschleppkosten, Mautgebühren, Bußgelder infolge von Park- oder sonstigen Verkehrsverstöße und die hiermit verbundenen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren. Der Rechnungsversand erfolgt generell per E-Mail. Für den Postversand wird je Rechnung eine Portogebühr in Höhe von 0,85 € erhoben. Für jede Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr fällig: Für die erste Zahlungserinnerung 0,00 €, erste Mahnung 3,90 €, für die zweite Mahnung 3,90 €, für die dritte Mahnung weitere 3,90 €
6) Nutzung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug ist ein Nichtraucher-Fahrzeug, das Rauchen im Fahrzeug ist absolut untersagt. Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Sachkunde anzuwenden, das Fahrzeug nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie fahren, zu nutzen, das Fahrzeug nur auf rechtmäßige Weise und nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen, den richtigen Kraftstoff zu verwenden, das Fahrzeug zu verschließen, wenn Sie es nicht nutzen und sicherzustellen, dass alle Fenster, Dachöffnungen, Klappen, Türen, abnehmbare Dachverkleidungen sowie Motorhauben ordnungsgemäß verschlossen sind. Wenn Sie einen Defekt des Fahrzeugs feststellen, sind Sie verpflichtet, die Nutzung des Fahrzeugs sofort zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefahren möglich ist und uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Es ist nicht erlaubt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen: Zu Werbezwecken, für jegliche Form von Motorsport (Freizeit oder professionell) oder vergleichbare Aktivitäten, für Fahrten auf unbefestigtem Gelände oder unbefestigter Straße, um andere Fahrzeuge oder Anhänger damit zu ziehen, oder sonstige Lasten mit dem Fahrzeug zu ziehen. (Ausgenommen hiervon ist der normale Anhängerbetrieb zulässig für den Transport eines Anhängers). Ebenfalls nicht gestattet ist es, entflammbare, explosive, ätzende oder brennbare Materialien zu transportieren. Es darf kein Gefahrgut mit diesem Fahrzeug gefahren werden. Sie dürfen nur in den von uns freigegebenen Ländern (siehe grüne Versichertenkarte) fahren. Wenn Sie eine Auslandsfahrt mit dem Fahrzeug planen muss dies zuerst mit uns abgesprochen werden und ist danach im Mietvertrag vermerkt.
7) Unfälle, Diebstahl und Schäden: Sie müssen uns unverzüglich telefonisch benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall oder Schadensfall, selbst wenn kein Dritter daran beteiligt ist, verwickelt ist. Defekte oder Kombiinfo bzw. und Kombistörungen sind unverzüglich dem Vermieter telefonisch mitzuteilen. Im Falle des Untergangs, des Diebstahls oder der Beschädigung des Fahrzeugs durch Sie oder durch Dritte, haften Sie nach den allgemeinen Haftungsstaffeln (siehe 8). Im Hinblick auf die Schadenssumme ist unser Anspruch gegen Sie beschränkt auf Ihren mit uns vereinbarten Selbstbehalt bzw. auf die Summe der mit uns vereinbarten zusätzlichen Haftungsreduzierung. Zusätzlich verlangen wir eine Gebührenpauschale für die Bearbeitung des Schadens- oder Diebstahlfalles. Sie haften nicht für Kosten oder Schäden, deren Ursache eine mangelhafte Wartung durch uns war oder die von einer Herstellergarantie gedeckt sind.
8) Haftung: Wenn Sie eine Vetragspflicht grob fahrlässig verletzt haben, sind wir berechtigt, Sie in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Mietwagenrückgabe nicht vorhanden, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung. Für die Wiederbeschaffung werden pauschal 300,00 € berechnet. Ist der Fahrzeugschlüssel bei der Rückgabe nicht vorhanden, trägt der Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung und 50,00 € als Aufwandspauschale. Für das Fehlen jeglicher weiterer bereitgestellten Materialien werden die Kosten für die Wiederbeschaffung und 15 € Aufwandspauschale berechnet. Die Kaution für die Mietsache ist vorab zu entrichten. Nach erfolgter Rückgabe erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution, aufgrund von Pflichtverletzung, besteht. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln. Insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), sind zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat der Mieter sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache, gegebenenfalls beim Vermieter, über die sachgemäße Benutzung zu informieren. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt besenrein. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,00 € berechnet. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt für Verschleißteile. Der Mieter hat dem Vermieter einen Unfall oder etwaige Mängel (Störungen, Schäden, Ausfälle etc.) der Mietsache unverzüglich telefonisch (Kontaktdaten in der ausgehändigten Fahrermappe) anzuzeigen. Anderweitige Kommunikationswege sind untersagt. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden und etwaige Folgeschäden zu ersetzen. Eine Schadensmeldung bei Rückgabe der Mietsache ist nicht ausreichend. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen. Im Falle eines Unfalls oder Beschädigung ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter telefonisch zu benachrichtigen. Versicherungsdaten dürfen ohne Rücksprache nicht an Dritte weitergegeben werden. Zugeständnisse zur Schuldfrage und zu Zahlungen jeglicher Art sind nicht rechtens, daher ist von diesen abzusehen. Sollte der Mieter dies dennoch tun, haftet er für die Schadensforderungen und Schäden an beiden Fahrzeugen / Objekten in voller Höhe. Eine detaillierte schriftliche Schadensanzeige muss innerhalb eines Werktages vorliegen, hierfür ist das Formular „Fahrzeugunfall / Schadenbericht“ (liegt in der ausgehändigten Fahrermappe) auszufüllen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Ist eine zeitgemäße Rückgabe nicht möglich, informiert der Mieter den Vermieter unverzüglich. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung beträgt 29,00 € pro angefangene Stunde. Sollte der Mieter die Rückgabezeit, ohne Ankündigung, um mehr als 5 Stunden überschreiten, wird die Polizei durch den Vermieter eingeschaltet. Der Mieter verpflichtet sich, vor jeder Abfahrt eine Abfahrtskontrolle (Ladungssicherung, Füllstände, Lichttest etc.) durchzuführen. Sollten hierbei Mängel auffallen, ist vor Fahrtantritt der Vermieter telefonisch zu informieren. Das Fahrzeug darf mit Mängeln nicht in Betrieb genommen werden. Es gilt § 23 StVO. Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er bei Abschluss der Mietverträge im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese ist auf Verlangen des Vermieters jederzeit vorzulegen. Vor Abholung des Fahrzeuges sind dem Vermieter unaufgefordert der Personalausweis und die gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Das Rücksetzen des Mietfahrzeuges darf grundsätzlich nur unter Einweisung durch eine seitlich hinter dem Fahrzeug befindliche Person (notfalls durch einen Passanten) (Sicherungsposten) erfolgen. Setzt der Mieter selbst das Mietfahrzeug ohne Sicherungsposten zurück oder lässt er zu, dass ein anderer ohne Sicherungsposten zurücksetzt und wird hierdurch ein Unfall verursacht, so hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe + die Höhe des, an den Unfallgegner zu erstattenden, Schadens zu zahlen. Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er die AGBs in der gültigen Fassung, anerkennt, gelesen und verstanden hat. Das Fahrzeug ist mindestens Haftplicht versichert. Für die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt folgende Staffelung für folgende Versicherungen: Haftpflichtschaden: max. bis 2500 € SB / Kaskoschaden: max. bis 1500 € SB / Vollkasko: Verlust, Diebstahl, Totalschaden: max. 9.000 € SB, andere Schäden (optisch, Kratzer etc.) (in der Höhe der Schadenssumme bis max. 2500 €
Für jegliche Glasschäden wird eine SB in Höhe des Schadens berechnet. Der Mieter haftet auch uneingeschränkt, wenn a) er den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. b) Der Schaden durch Ladegut erstanden ist. c) der Schaden durch alkohol-, medikamenten- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. d) der Fahrer Unfallflucht begangen hat. Der Mieter haftet in der Höhe uneingeschränkt, wenn er gegen die Anzeigepflicht des Mieters verstößt. Abholung und Rücknahme erfolgen nur zu vorab festgelegten Uhrzeiten. Werden Fahrzeuge außerhalb der Geschäftszeiten an einer Filiale des Vermieters abgestellt, haftet der Mieter bis zur Rücknahme durch einen Mitarbeiter, für jede Verschlechterung des Fahrzeuges. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden.
9) Pflichten des Vermieters: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand, für den vereinbarten Zeitraum, in einem, zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur sachgemäßen Nutzung, zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einem anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz bereitzustellen. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.
10) Bußgelder und Entgelte: Sie haften für alle während der Mietdauer im Zusammenhang mit Ihrer Fahrzeugnutzung anfallenden Parkgebühren oder Bußgelder. Sie sind verpflichtet unsere Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung dieser Bußgelder und Entgelte zu zahlen, es sei denn, Sie können beweisen, dass diese niedriger sind als die Bearbeitungsgebühr. Sollten zusätzliche Kosten durch Fahrzeugkontrollen, Maut, Geschwindigkeits- und Parkverstöße o.Ä entstehen, sind diese vom Mieter zu tragen. Hierfür nimmt der Vermieter unverzüglich nach der Zustellung per Post mit dem Mieter Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu klären. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art, wird dem Mieter zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt. Um eine Kontaktaufnahme zu gewährleisten, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter aktuelle Kontaktmöglichkeiten auszuhändigen.
11) Kraftstoff: Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllmenge wie bei der Abholung zurückzubringen. Wenn Sie das Fahrzeug mit einer geringeren Tankfüllmenge als bei Abholung zurückgeben, müssen Sie für die fehlende Kraftstoffmenge aufkommen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters, eigenhändig Reparaturarbeiten durchzuführen oder Schmierstoffe und andere Flüssigkeiten nachzufüllen. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist Kraftstoff. Der Transporter wird vollgetankt zurückgegeben. Die Kosten für den benötigten Kraftstoff sind vom Mieter zu zahlen. Als Nachweis des Tankvorgangs ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unaufgefordert eine Tankquittung vorzuzeigen. Sollte das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht werden, berechnen wir die anfallenden Kraftstoffkosten und zusätzlich 15 € Bearbeitungsgebühr. Desweiteren ist vor Tankvorgang darauf zu achten, dass ausschließlich der ausgewiesene Kraftstoff zugeführt wird. Bei Dieselfahrzeugen ist kein LKW-Diesel zulässig.
12) Zusatzfahrer & Mitfahrer: Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Zusatzfahrer im Mietvertrag aufgeführt werden und dass alle Mitfahrer, die Sie im Fahrzeug mitnehmen, diese Mietvertragsbedingungen beachten. Sie haften für alle Kosten oder Schäden mit, die uns entstehen, weil ein Zusatzfahrer oder Mitfahrer die Mietvertragsbedingungen nicht befolgt. Es müssen alle Fahrer im Mietvertrag schriftlich aufgeführt werden. Sollte die Person nicht im Mietvertrag aufgeführt worden sein, darf Sie das Fahrzeug nicht bewegen.<

→ Sollten abschließend noch Fragen oder Belange offen sein, bitte kommen Sie zuerst auf uns zu und klären Sie nähere Details oder Probleme, um später Folgen und Fehler vermeiden zu können.
Wir danken Ihnen sehr, dass Sie sich für Transportervermietung & Umzugsbedarf Löwenstein entschieden haben und wünschen Ihnen jederzeit eine gute und unfallfreie Fahrt.

Version: 25.03.2023

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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